Zum Verkauf steht ein Grundstück mit Altbestand in der Bahnhofstraße.
Die Grundstücksgröße beträgt 821 m².
Nach Aussage des Bauamtes liegt das Grundstück im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 110. Dieser setzt die Art der baulichen Nutzung fest. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Neubaus ist aber nach § 34. Absatz 1 BauGB zu beurteilen.
Bestandsgebäude:
Einfamilienhaus mit Vollkeller aus dem Baujahr 1955; 2-geschossige
Bauweise. Die Wohn- und Nutzfläche beträgt circa 290 m².
Neubau:
Eine zusätzliche Bebauung im hinteren Grundstücksbereich ist angedacht; die Grundfläche kann sich fast verdoppeln.
Eine Bauvoranfrage ist noch nicht gestellt worden.
Die Abrisskosten des Bestandsgebäudes trägt der Käufer.
Kurz gefasst:
- Grundstücksgröße 821 m²
Flur 18, Flurstück 15/3,4,8
- BESTANDSGEBÄUDE:
Einfamilienhaus, Baujahr 1955, Vollkeller
Wohn-/Nutzfläche circa 290 m²
2- geschossige Bauweise
- NEUBAU
Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 110;
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit § 34.
Zusätzliche Bebauung nach hinten hinaus (Siehe Flurstück 15/9)
Gut zu wissen:
Zum Verkauf stehen die Grundstücke:
Flur 8, Flurstücke 15/4 ; 15/3 und 15/8
Ein Energieausweis ist nicht erforderlich.
Sahnegrundstück in der Quickborner Innenstadt - Bahnhofstraße
Quickborn liegt circa 10 Kilometer nördlich vor den Toren Hamburgs. Die sehr gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr, z.B. AKN bis Hamburg oder Bus nach Norderstedt, ist perfekt gegeben.
Der Bahnhof ist in circa 5 Minuten zu Fuß erreichbar. Die BAB 7 und 23 sind nur wenige Kilometer entfernt. Über die B4 Kieler Straße ist es nur ein Katzensprung nach Hamburg.
Im Umkreis des neu gestalteten Bahnhofs und entlang der Kieler Straße haben sich namhafte Filialisten mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf niedergelassen.
Kindergärten, Schulen und Ärzte sind ebenfalls alle in Quickborn vorhanden.
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